Rauchverbot in Österreichs Gastronomie

Raucher müssen draußen bleiben – seit dem 1. November gilt in der österreichischen Gastronomie ein Rauchverbot . Foto: stock.adobe.com/adiruch na chiangmai

Seit dem 1. November gilt in Österreichs Gastronomiebetrieben ein umfassendes Rauchverbot. Es betrifft sowohl Restaurants, Bars und Kaffeehäuser als auch Diskotheken und wird bei Missachtung mit saftigen Bußgeldern bestraft.

So zahlen Gäste beim ersten Mal bis zu 100 Euro Strafe, im Wiederholungsfall sind sogar bis zu 1000 Euro möglich. Deutlich härter trifft es die ertappten Wirte: Bei Erstanzeige sind bis zu 2000 Euro fällig, Wiederholungstäter müssen mit bis zu 10.000 Euro Strafe rechnen.

Junge Menschen sollen geschützt werden

Das österreichische Rauchverbot soll insbesondere junge Menschen vor den Folgegefahren durch das Aktiv- und Passivrauchen schützen, immerhin qualmt fast ein Drittel der 17-jährigen Teenager in Österreich. Bei den erwachsenen Männern liegt der Anteil der regelmäßigen Raucher bei 26 Prozent, bei Frauen bei 22 Prozent.

Eine vor einem Jahr gestartete Verfassungsklage der Nachtgastronomen gegen das Rauchverbot wurde abschlägig beschieden, jetzt klagen nur noch die Betreiber von Shisha-Bars für eine Ausnahmegenehmigung, wie sie auch in Deutschland vorliegt. Mit einer Entscheidung ist aber erst im nächsten Jahr zu rechnen.

Deutschland ist seit 2008 überwiegend rauchfrei

Die rauchfreie Zone kennen wir Deutschen schon seit dem Jahr 2008. Damals befürchteten auch viele Kneipen- und Restaurantbesitzer harsche Umsatzeinbrüche und bangten um ihre Existenz. Auch wenn die Zahl der Schankwirtschaften laut dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) zwischen 2008 und 2014 deutschlandweit um mehr als 7000 auf rund 32.000 gesunken ist, lassen sich die Gründe dafür nicht unbedingt alleine am Rauchverbot festmachen. Viele Betriebe mussten auch aufgrund des Strukturwandels der Gesellschaft dicht machen.

Wie in Deutschland gelten auch in Österreich Rauchverbote in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden, am Arbeitsplatz, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie Kindergärten, Schulen und Universitäten. Bahnhöfe unterliegen ebenfalls einem Rauchverbot, Ausnahmen finden sich in gekennzeichneten Flächen auf dem Bahnsteig.

Reise-Service in Perfektion

Das Team des ARCD-Reisebüros freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme (Mo-Fr: 9:00 bis 18:00 Uhr, Sa. nach Terminvereinbarung)

0 98 41 / 4 09 150

Fax: 0 98 41 / 4 09 159
E-Mail: info@arcd-reisen.de