Masern: Vor der Urlaubsreise den Impfschutz überprüfen

Urlauber sollten vor der Reise ihren Masernimpfschutz überprüfen, denn in vielen Ländern mehren sich die Infektionsfälle. Foto: stock.adobe.com/© Stockfotos-MG

Angesichts weltweit steigender Infektionszahlen rät das Centrum für Reisemedizin (CRM) Urlaubern, vor der Reise ihren Masernimpfschutz zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen.

Maserninfektionen sind weltweit auf dem Vormarsch. Besonders betroffen sind einige afrikanische Länder wie die Demokratische Republik Kongo und Nigeria, aber auch beliebte Fernreiseziele wie Thailand oder Neuseeland. Auch in Europa ist die Verbreitung der Masern zum Teil besorgniserregend: So ist etwa in der Ukraine die Zahl der Infektionen seit Ende Dezember 2018 auf etwa 58.800 gestiegen, 20 Menschen sind verstorben. Das berichtet das Centrum für Reisemedizin (CRM) und warnt: Vermeintlich harmlose Kinderkrankheiten betreffen oft auch Erwachsene. Gerade bei den nach 1970 Geborenen gebe es Lücken beim Masernimpfschutz. Die Experten des CRM raten deshalb dringend, Reisen zum Anlass zu nehmen, den Masernimpfstatus prüfen zu lassen und Impflücken zu schließen.

Schwerer Verlauf möglich

Masern sind hochansteckend – und zwar schon drei bis fünf Tage bevor ein Erkrankter Symptome der Infektion zeigt. Typisch für Masern ist ein Ausschlag mit roten Flecken, auch makulopapulöses Exanthem genannt. „Eine Maserninfektion kann sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen einen schweren Verlauf nehmen. Komplikationen wie Mittelohr-, Lungen- oder Gehirnentzündung können auftreten“, betont Professor Dr. med. Tomas Jelinek, wissenschaftlicher Leiter des CRM. In Deutschland treten derzeit fast die Hälfte der Maserninfektionen bei Erwachsenen auf. Das Robert-Koch-Institut verzeichnete 2018 insgesamt 543 Masernfälle in Deutschland. Von allen Masernerkrankungen traten 31 Prozent bei den 0- bis 9-Jährigen und 23 Prozent bei den 10- bis 19-Jährigen auf. 36 Prozent fielen auf die Altersgruppe der 20- bis 39-Jährigen. Die restlichen zehn Prozent der Erkrankungen betrafen Personen ab 40 Jahren.

„Vor Auslandsreisen sollte jeder den Impfstatus aller impfpräventablen Erkrankungen prüfen lassen“, betont Jelinek. „Da Masernviren besonders ansteckend sind, ist geraten, spätestens 15 Tage vor der Reise eine eventuell fehlende Masernimpfung nachzuholen“, so der Experte. Ein vollständiger Masernimpfschutz besteht nach zweimaliger Impfung. Der Impfkalender der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) empfiehlt die erste Masernimpfung für Kinder im Alter von 11 bis14 Monaten und die zweite zwischen 15 bis 23 Monaten. Geimpft wird mit einem Lebendimpfstoff. Da derzeit in Deutschland kein Monoimpfstoff gegen Masern zugelassen ist, wird mit einer gegen drei oder vier Erkrankungen gleichzeitig wirkenden Vakzine geimpft: MMR (Mumps, Masern, Röteln) beziehungsweise MMRV (Mumps, Masern, Röteln und Windpocken). 

Impfquote verbessern

Masern können ausgerottet werden. Dafür müssten 95 Prozent der Bevölkerung immun sein – entweder durch eine Impfung oder weil sie eine Masernerkrankung durchgemacht haben. Das ist in Deutschland noch nicht der Fall. Das Mitte November 2019 vom Bundestag verabschiedete Masernschutzgesetz soll die Durchimpfungsquote bei Kindern verbessern. Es sieht vor, dass alle Kinder beim Eintritt in den Kindergarten oder in die Schule beide von der STIKO empfohlenen Masernimpfungen oder eine Immunität durch eine durchlebte Maserninfektion vorweisen müssen. Die Nachweispflicht gilt aber auch für bestimmte Erwachsene: medizinisches Personal, Erzieher, Lehrer sowie Tagepflegepersonen, die nach 1970 geboren sind.

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