Fahrverbote auf Ausweichstrecken in Tirol bleiben bestehen

In den Wintermonaten müssen sich Autofahrer in Tirol auf Landstraßen darauf einrichten, von der Polizei auf die Autobahnen zurück verwiesen zu werden, sollten sie Ausweichrouten auf dem Weg in den Süden benutzen. Foto: stock.adobe.com/Erich

In den Sommermonaten sorgten sie bereits für Frust und Ärger: die Fahrverbote auf Tirols Landstraßen für den überregionalen Durchgangsverkehr. Um das stark gestiegene Verkehrsaufkommen auf den Ausweichstrecken rund um die Autobahnen zu entlasten, verwies die Polizei Autofahrer und Urlauber an Straßensperren zurück auf die Autobahn.

Eigentlich bis Mitte September befristet, soll die Aktion in den Bezirken Kufstein, Reutte, Schwaz und Innsbruck-Land auch im Winter von Samstag, den 21. Dezember 2019 bis Ostermontag, den 13. April 2020 fortgesetzt werden. Die Fahrverbote gelten jeweils samstags von 7 bis 19 Uhr und sonntags sowie an Feiertagen von 8 bis 17 Uhr. Anwohner, Anlieferverkehr oder Urlauber mit Ziel in der Region sind vom Fahrverbot ausgenommen.

„Durch die gerechtfertigte Ausnahme für den Ziel- und Quellverkehr stellen wir sicher, dass die Tiroler Wintersportgebiete weiterhin uneingeschränkt erreichbar sein werden. Unsere Fahrverbote dienen weiter einzig und allein dazu, jenen Verkehr zu verhindern, der dem Stau durch unsere Dörfer ausweichen will. Dadurch wird auch niemand diskriminiert, die Fahrverbote gelten für alle Verkehrsteilnehmenden in gleichem Maß“, betont der österreichische Landeshauptmann Günther Platter.

Reise-Service in Perfektion

Das Team des ARCD-Reisebüros freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme (Mo-Fr: 9:00 bis 18:00 Uhr, Sa. nach Terminvereinbarung)

0 98 41 / 4 09 150

Fax: 0 98 41 / 4 09 159
E-Mail: info@arcd-reisen.de